Die Bürgergemeinschaft für Solingen weist den Vorschlag der Stadtverwaltung, einen Grillplatz am Bülowplatz einzurichten, entschieden zurück. Verantwortlich für diesen Standortvorschlag ist das Ressort 4 unter Stadtdirektorin Dagmar Becker, in deren Zuständigkeit die Beschlussvorlage 929/2026 erarbeitet wurde.

Bezirksvertreter Jan Salewski erklärt:
„Wer ernsthaft einen Grillplatz unmittelbar an dichter Wohnbebauung vorsieht, ignoriert die Lebensrealität der Anwohnerinnen und Anwohner – und ebenso die einschlägige Rechtsprechung der Gerichte. Das ist kein Beitrag zu Aufenthaltsqualität, sondern ein planerischer Irrweg – und er trägt die Handschrift des Dezernats von Frau Becker.“

Der Bülowplatz ist von Wohnhäusern eng umschlossen. In der eigenen Vorlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der geplante Grillplatz „sehr nah an der Wohnbebauung“ liegt. Genau das macht ihn für die Bürgergemeinschaft völlig ungeeignet: Fenster, Balkone und Wohnräume der Nachbarschaft würden dauerhaft Rauch, Gerüchen und Lärm ausgesetzt.

„Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile zum Grillen in Wohngebieten“, so Salewski. „Die Linie ist klar: In dichter Wohnbebauung sind Rauch- und Geruchsbelästigungen nur in engen Grenzen zulässig. Selbst beim privaten Grill auf dem Balkon oder im Mietergarten haben Gerichte Unterlassungsansprüche bejaht, wenn Nachbarn regelmäßig eingeräuchert werden. Wer jetzt ausgerechnet an einem so engen Standort einen offiziellen Grillplatz einrichtet, setzt sich bewusst über diese Rechtsprechung hinweg.“

Die Bürgergemeinschaft kritisiert, dass die in der Beschlussvorlage hochgehaltenen Ziele – Schutz von Erholungsräumen, Reduzierung von Nutzungskonflikten, Steigerung der Aufenthaltsqualität – am Bülowplatz ins Gegenteil verkehrt werden:

Keine Erholung, sondern Dauerbelastung:
Grilllärm, Rauch und zusätzliche Besucher kommen zu bereits vorhandenen Belastungen hinzu. Für die Anwohner bedeutet das: weniger Ruhe, weniger Wohnqualität, eingeschränktes Lüften und eingeschränkte Nutzung von Balkonen.

Ignorierte Rechtslage:
Die bekannten Urteile zur Grillproblematik in Wohngebieten werden faktisch ausgeblendet. Ein solcher Standort ist rechtlich hoch riskant – Unterlassungsklagen der Anwohner sind absehbar.

Planerische Verantwortungslosigkeit:
Anstatt Grillen an wirklich geeignete Orte mit Abstand zur Wohnbebauung zu lenken, wird eine Konfliktfläche mitten in ein bewohntes Quartier verlagert.

„Dass ein solcher Standort im Dezernat von Frau Becker als ‚verträglich‘ durchgeht, ist schwer nachvollziehbar“, kritisiert Salewski. „Wer die Urteile zum Grillen in Wohngebieten kennt, weiß: Ein offizieller Grillplatz so nah an der Wohnbebauung wird vor Gericht kaum Bestand haben. Am Ende bleiben frustrierte Anwohner und verschwendete Steuergelder.“

Die Bürgergemeinschaft für Solingen fordert daher:
Den Bülowplatz umgehend aus der Liste der vorgesehenen Grillstandorte zu streichen.

Stattdessen geeignete Flächen mit Abstand zur Wohnbebauung und echter Grün- und Erholungsqualität zu prüfen und vorzuschlagen – unter Beachtung der bekannten Rechtsprechung zu Grillimmissionen.

Die Anwohnerinnen und Anwohner künftig frühzeitig und verbindlich in Standortentscheidungen einzubeziehen.

Zum Abschluss stellt Jan Salewski klar:
„Ein Grillplatz am Bülowplatz ist nicht nur politisch falsch, er ist auch rechtlich ein unkalkulierbares Risiko. Dieser Vorschlag gehört nicht eingereicht und abgestimmt, sondern noch vor der Sitzung der Bezirksvertretung Burg/Höhscheid am 30.04. zurückgezogen.“