Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir folgenden Anfrage für die Sitzung des Rates der Stadt Solingen:

Mit Pressemitteilung informierte die Stadt Solingen darüber, dass – mit Blick auf die erhebliche Trockenheit der Böden – das Grillen am Engelsberger Hof weiterhin und bis auf weiteres verboten sei und führt weiter aus, dass dies durch Ordnungskräfte der Stadt vor Ort kontrolliert werde.

Im Bärenloch wurde das Grillverbot jedoch gleichzeitig aufgehoben.

Im Rahmen eines Presseberichts im Solinger Tageblatt wird die Sprecherin der Stadt dahingehend zitiert, dass der KOD am Engelsberger Hof zurückhaltend reagiert habe, da die Warnstufe nicht erreicht worden wäre.

Daher wurde trotz entsprechendem Verbot weiterhin gegrillt, gemäß entsprechenden Medienberichten sogar mit einigen sehr unschönen Begleiterscheinungen (u.a. Entsorgung Abfälle nicht vorschriftsgemäß etc.).

Hierzu stellen wir folgende Fragen, wir bitten um schriftliche Beantwortung:

Fragestellung Engelsberger Hof

1. Wurden und werden die Streife des KOD von Mitarbeitern der Feuerwehr Solingen unterstützt, welche die entsprechende Gefahrenlage sicherlich einschätzen können?
2. Falls nicht: Auf welcher Wissensbasis erfolgte die Einschätzung durch den KOD? Gibt es hier eine entsprechende Fortbildung?
3. Falls Verbote der Stadt Solingen hier im Rahmen dieser Angelegenheit scheinbar nicht durchgesetzt werden, wie geht die Stadt hier mit Regelungen z.B. im Straßenverkehr um. Sind dies auch nur „Vorschläge“, welche je nach Lage seitens der Stadt – und die Bürgerinnen und Bürger – anders ausgelegt werden können?
4. Wurde seitens des KOD bisher im Zusammenhang mit der Problemstellung am Engelsberger Hof eine Hilfestellung bei der Polizei angefordert Falls nicht: Warum war dies bisher – trotz Grenzüberschreitungen – nicht notwendig?

Fragestellung Bärenloch

Im Rahmen der Pressemitteilung wurde das Verbot im Bärenloch aufgehoben, einige Zeit später kam es in der Kohlfuhrt aber z.B. zu einem Waldbrand mit erheblichen Schäden.

1. Auf welcher Basis und wurde die Aufhebung des Verbotes für das Bärenloch vorgenommen?
2. Gab es hier die Einbindung externer Expertise für die Einschätzung?
3. Woher kommen die unterschiedlichen Sichtweisen hier?

Ihre Meinung:

One Comment

  1. SuSi 13. September 2025 at 22:49 - Reply

    Ganz meine Meinung! Und – Antwort erhalten?

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